Hallo
Ich habe die Ausnahme aus der Pflichtversicherung beantragt und bewilligt erhalten.
**Ihre jährlichen Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit werden im Jahr 2017 EUR 5.108,40 nicht übersteigen.**
Ist diese Grenze wirklich nur auf das Jahr gesehen zu berücksichtigen oder gibt es da auch eine monatliche Grenze? Wohl nicht oder, da die SVA die Zahl durch die Steuererklärung übermittelt bekommt.
Vielen Dank für eine kurze Bestätigung. |