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Verfasst von: Softi am 20.03.2017 10:28
 


THEMA:  Ausnahme SVA Pflichtversicherung

Hallo

Ich habe die Ausnahme aus der Pflichtversicherung beantragt und bewilligt erhalten.

 

**Ihre jährlichen Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit werden im Jahr 2017  EUR 5.108,40 nicht übersteigen.**

Ist diese Grenze wirklich nur auf das Jahr gesehen zu berücksichtigen oder gibt es da auch eine monatliche Grenze? Wohl nicht oder, da die SVA die Zahl durch die Steuererklärung übermittelt bekommt.

 

Vielen Dank für eine kurze Bestätigung.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 20.03.2017 15:54
 


THEMA:  Ausnahme SVA Pflichtversicherung

für Selbständige gibt es nur die Jahresgrenze.

Verfasst von: Softi am 20.03.2017 15:56
 


THEMA:  Ausnahme SVA Pflichtversicherung

Vielen Dank für die Bestätigung.

Dann ist es ja egal wenn ich einmal im Monat über 1000 habe solange ich am Jahresende dann gesamt nicht über 5108 bin. vielen Dank.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 22.03.2017 13:57
 


THEMA:  Ausnahme SVA Pflichtversicherung

Ja, das stimmt.

 

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Softi am 22.03.2017 17:12
 


THEMA:  Ausnahme SVA Pflichtversicherung

Danke, Danke.

Und noch eine kurze Frage hinten dran.

Die 13% Gewinnfreibetrag mindern ja auch die Bemessungsgrundlage für die GSVG oder?

Also könnte man theoretisch auch knapp etwas über 5.700 Euro im Jahr ursprünglichen Gewinn haben oder ist das bei der Ausnahme aus der Pflichtversicherung anders? 

Vielen Dank nochmals.

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