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Verfasst von: Daniel Aigner am 24.02.2015 17:55
 


THEMA:  SVA Pflichtversicherungsgrenze Berechnung

Hallo,

ich habe eine Frage zur Berechnung der SVA Pflichtversicherungsgrenze im zusammenhang mit der Betriebsausgabenpauschale.

Ist folgende Berechnung korrekt? (Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer)

  Einnahmen
- Betriebsausgabenpauschale (12%)
- Umsatzsteueranteil Pauschale (1,8%)
= Gewinn der für die SVA Pflichtversicherungsgrenze herangezogen wird.

Vielen Dank für die Information.
Daniel

Verfasst von: Dimitrij am 26.02.2015 09:14
 


THEMA:  SVA Pflichtversicherungsgrenze Berechnung

Besagt die Kleinunternehmerregelung nicht, dass man Ust. befreit ist? Wieso kann man dann zur Pauschalierung die 1,8% hinzuziehen? Gilt das nicht nur beim Bruttosystem?

Danke!

Verfasst von: Daniel Aigner am 03.03.2015 11:13
 


THEMA:  SVA Pflichtversicherungsgrenze Berechnung

Hallo,

Danke für den Hinweis, ich habe da glaube ich folgenden Absatz:

Vereinfachend kann bei Inanspruchnahme der Basispauschalierung durch unecht steuerbefreite Unternehmer die auf die pauschalierten Betriebsausgaben entfallende Umsatzsteuer mit dem Vorsteuerpauschale laut Verordnung in Höhe von 1,8% zusätzlich als Betriebsausgabe angesetzt werden.


https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Einkommensteuer-und-Koerperschaftsteuer/Gewinnermittlung--Aufzeichnung/Die_Basispauschalierung.html

falsch interpretiert.

Deshalb meine Frage neu gestellt, ist folgende Berechnung richtig?

  Einnahmen
- Betriebsausgabenpauschale (12%)
= Gewinn der für die SVA Pflichtversicherungsgrenze herangezogen wird.

Danke.

Verfasst von: Dimitrij am 04.03.2015 14:52
 


THEMA:  SVA Pflichtversicherungsgrenze Berechnung

Bin auch schon auf die Antwort gespannt, da ich erst im Nachhinein Ihre angeführte Passage gefunden habe.

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