Hallo,
Danke für den Hinweis, ich habe da glaube ich folgenden Absatz:
Vereinfachend kann bei Inanspruchnahme der Basispauschalierung durch unecht steuerbefreite Unternehmer die auf die pauschalierten Betriebsausgaben entfallende Umsatzsteuer mit dem Vorsteuerpauschale laut Verordnung in Höhe von 1,8% zusätzlich als Betriebsausgabe angesetzt werden.
https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Einkommensteuer-und-Koerperschaftsteuer/Gewinnermittlung--Aufzeichnung/Die_Basispauschalierung.html
falsch interpretiert.
Deshalb meine Frage neu gestellt, ist folgende Berechnung richtig?
Einnahmen - Betriebsausgabenpauschale (12%) = Gewinn der für die SVA Pflichtversicherungsgrenze herangezogen wird.
Danke.
|