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Verfasst von: daniel am 18.05.2006 12:17
 


THEMA:  Miete
> wieder einmal hätte ich da eine frage: > ich will der firma bei der ich beschäftigt bin einen lagerraum in meinem haus vermieten. die miete beträgt 3000.-/monat inkl. betriebskosten. die firma muss diesen vertrag nicht dem finanzamt melden da die miete unter 5000.-/monat beträgt. das sind dann im jahr 36000.-. muss ich das dem finanzamt melden? was kann passieren wenn ich das nicht melde? muss ich nur die steuer nachzahlen oder auch mit einer strafe rechnen? wieviele jahre kann die steuer noch zurückverlangt werden? wieviel würde die steuer für die 36000.-/jahr ausmachen? die 36000.-/jahr sind aber nicht reiner gewinn weil inkl. betriebskosten. wie weise ich bei einem lagerraum im eigenen haus ausgaben (betriebskosten) dafür nach? kann es mir dadurch passieren dass ich in eine höhere steuerklasse rutsche. mida@utanet.at
Verfasst von: Wolfgang Stoeger am 18.05.2006 12:17
 


THEMA:  Re: Miete
Bei den jährlichen Einnahmen können anteilige Betriebskosten als Werbungskosten abgezogen werden. Die Höhe der abzugsfähigen Betriebskosten ergibt sich aus dem Verhältnis der Nutzfläche des Lagerraums zur gesamten Nutzfläche des Hauses. Weiters kann noch eine anteilige Abschreibung (1,5 % jährlich des anteiligen Gebäudewertes ohne Grund und Boden) geltend gemacht werden. Darüber hinaus sind auch noch sämtliche andere, das ganze Haus betreffende Kosten (z.B. Reparaturen), anteilig zu berücksichtigen. Verbleibt nach Abzug der Werbungskosten noch ein jährlicher Überschuss von über S 10.000,-- (Veranlagungsfreibetrag für nichtselbständig Beschäftigte), so entsteht Einkommensteuerpflicht. Bis S 20.000,-- gibt es folgende Einschleifregelung: Der Freibetrag (S 10.000,--) vermindert sich um jenen Betrag, um den die anderen Einkünfte S 10.000,-- übersteigen. Das heisst, dass zum Beispiel bei S 12.000,-- Vermietungseinkünften nur S 4.000,-- zu versteuern sind (10.000,-- abzgl. 2.000,-- ergibt S 8.000,-- Freibetrag), bei S 16.000,-- sind S 12.000,--, bei S 17.000,-- sind S 14.000,-- zu versteuern usw. Ab S 20.000,-- ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Die Höhe der Einkommensteuer ist abhängig von der Höhe der gesamten Einkünfte. Sie beträgt für Einkommensteile zwischen S 100.000,-- und S 300.000,-- p.a. 31%, zwischen 300.000,-- und S 700.000,-- 41%, über S 700.000,-- 50%. Betragen z.B. die Vermietungseinkünfte S 25.000,-- und die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (für die bereits Lohnsteuer abgeführt wurde) S 250.000,-- p.a., so ergibt sich eine Steuerbelastung der Vermietungseinkünfte in Höhe von ca. S 7.800,--. Werden die Einkünfte nicht gemeldet, kann das Finanzamt zusätzlich zur Steuernachzahlung auch eine Strafe verhängen. Hinterzogene Abgaben verjähren erst nach zehn Jahren.
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