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Verfasst von: Michael am 18.05.2006 13:05
 


THEMA:  Nebeneinkünfte
Hallo allerseits! Meine Situation ist folgende: Ich bin Student und darf somit nicht über die jährliche Grenze von 80.000 ATS kommen, um mein Stipendium nicht zu verlieren. 1: Ich habe jetzt bei einer privaten Pensionsberatung als Selbstständiger angefangen und mir wurde gesagt, dass ich Kilometergeld und Rechnungen für Geschäftsessen abschreiben kann. Ist dies unbeschränkt und kann ich theoretisch auch Anzüge und Lehrbücher abschreiben? 2: Ich mache auch einmalige oder kurzfristige Studentenjobs, hat der Arbeitgeber irgendeine Meldepflicht an das Finanzamt (Werksvertrag) und wie gross ist die Wahrscheinlichkeit, dass mir jemand draufkommt, wenn ich diese Verdienste nicht angebe? Diese Frage gilt auch für 1: Ich hoffe, dass mir bald jemand helfen kann Danke im Voraus
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