Verfasst von:
Liviu am
18.05.2006 12:24
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THEMA: Handelsagent |
Bin selbständig/Handelsagent.
Ich bekomme Provision von eine österr.Firma für Vermittlungsleistungen im Ausland (Drittland).
Sind das steuerbare oder nicht steuerbare Umsätze?
Meine Firma ist neu und weiß nicht ob ich Umsätze über ATS 300.000,00 erzielen werde oder nicht.
Die Vermittlungsprovison bekomme ich direkt auf mein Bankkonto,also ohne UST.
Kann ich mir doch Vorsteuer holen,wenn ich Ausgaben habe?
Bei der Einnahme-Ausgaberechnung sind meine Auslandsreisekosten als Ausgaben zu berücksichtigen?
Danke. |
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Verfasst von:
Mag.V.Weiß am
18.05.2006 12:24
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THEMA: Re: Handelsagent |
Mit größter Wahrscheinlichkeit handelt es sich um nichtsteuerbare
Umsatze.Man muß jedoch das Grundgeschäft ansehen,das dahinter steht.
Wenn Ihre Umsätze unter 360 000 sind,können Sie auch Vorsteuer
abziehen,mittels des Regelbesteuerungsantrages,aber dann sind Sie
5 Jahre gebunden
Alle Reisekosten für Auslandsreisen sind abzugsfähig,wenn die Reisen berufsbedingt sind.Allerdings nicht die Essensrechnungen
dafür müssen Sie die Pauschalien geltend machen. |
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