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Verfasst von: Liviu am 18.05.2006 12:24
 


THEMA:  Handelsagent
Bin selbständig/Handelsagent. Ich bekomme Provision von eine österr.Firma für Vermittlungsleistungen im Ausland (Drittland). Sind das steuerbare oder nicht steuerbare Umsätze? Meine Firma ist neu und weiß nicht ob ich Umsätze über ATS 300.000,00 erzielen werde oder nicht. Die Vermittlungsprovison bekomme ich direkt auf mein Bankkonto,also ohne UST. Kann ich mir doch Vorsteuer holen,wenn ich Ausgaben habe? Bei der Einnahme-Ausgaberechnung sind meine Auslandsreisekosten als Ausgaben zu berücksichtigen? Danke.
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 18.05.2006 12:24
 


THEMA:  Re: Handelsagent
Mit größter Wahrscheinlichkeit handelt es sich um nichtsteuerbare Umsatze.Man muß jedoch das Grundgeschäft ansehen,das dahinter steht. Wenn Ihre Umsätze unter 360 000 sind,können Sie auch Vorsteuer abziehen,mittels des Regelbesteuerungsantrages,aber dann sind Sie 5 Jahre gebunden Alle Reisekosten für Auslandsreisen sind abzugsfähig,wenn die Reisen berufsbedingt sind.Allerdings nicht die Essensrechnungen dafür müssen Sie die Pauschalien geltend machen.
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