Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Deutscher, der in Wien einen festen Wohnsitz hat. Ich habe Geldanlagen in Deutschland, die ich dort auch belassen will.
Und die Anlage muss ja versteuert werden.
Die Frage ist:
Was muss ich machen damit das rechtlich geklärt wird?
In Deutschland gibts einen Freistellungsantrag (Spekulationsgewinnefreibetrag) den ich gestellt habe, der aber gelöscht sein müsste. Kann ich von der Kapitalertragssteuer freigestellt werden??
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüssen
Gornowicz |
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