Verfasst von:
Andreas Haumer am
18.12.2006 15:52
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THEMA: ust, sonst. leistungen |
wir beziehen aus dem eu-raum material, dass wir in die schweiz weiterverkaufen.
jetzt kommt es ab und zu vor, dass das werkzeug, mit dem dieses material hergestellt wird, geändert werden muss. wir zahlen dann unseren lieferanten die entsprechenden kosten.
wenn nun diese kosten an den kunden in der schweiz weiterbelastet werden, wie schaut es dann mit der mwst. aus?
gemäss ustg ist der lieferort bei arbeiten an bewegl. gütern der tätigkeitsort des unternehmers (idf 20% mwst.). wie sieht es aber aus, wenn die leistung nicht durch das unternehmen selber erbracht sondern nur zugekauft wird? ebenfalls mit 20% mwst.?
schöne grüße
andreas haumer
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