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Verfasst von: Thomas am 02.12.2006 15:25
 


THEMA:  Rechnungs- oder Zahlungseingangsdatum?
Als Kleinunternehmer darf ich meines Wissens nach 30.360 Euro netto pro Jahr verdienen (22.000 + 20 % USt + 15 % Toleranzgrenze). Richtet sich dieser Umsatz nach dem Rechnungsdatum oder nach dem Datum des Zahlungseinganges? Für die Einkommenssteuer ist ja nur der Zahlungseingang relevant, für die Umsatzsteuer jedoch das Rechnungsdatum...
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 02.12.2006 15:25
 


THEMA:  Re: Rechnungs- oder Zahlungseingangsdatum?
IM § 17 Umsatzsteuergesetz ist die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten geregelt. Achtung! Die 30.000,--Grenze gilt erst ab 2007.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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