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Verfasst von: Bernhart am 24.11.2006 10:26
 


THEMA:  Internetanschluss - Sachbezug?
Ist ein Internetanschluss den die Firma einem Arbeitnehmer für seine Wohnung bezahlt damit dieser am Wochenende von zuhause aus arbeiten kann ein Sachbezug? Der Internetanschluss lautet auf die Firma. Danke!
Verfasst von: OeSV Oesterr. Steuerverein am 24.11.2006 10:26
 


THEMA:  Re: Internetanschluss - Sachbezug?
Argumente aus den Lohnsteuerrichtlinien, welche gegen einen Sachbezugswert beim Internetanschluss sprechen können: 4.3.1 (Mobil)Telefon 214 Analog der Verwaltungspraxis bei fallweiser Privatnutzung eines firmeneigenen Festnetztelefones durch den Arbeitnehmer ist kein Sachbezugswert zuzurechnen. Allein auf Grund der Zurverfügungstellung eines arbeitgebereigenen Mobiltelefons ist die Zurechnung eines pauschalen Sachbezugswertes daher nicht gerechtfertigt. Bei einer im Einzelfall erfolgten umfangreicheren Privatnutzung, sind die anteiligen tatsächlichen Kosten zuzurechnen. 4.3.1a Notebook 214a Verwendet ein Arbeitnehmer einen arbeitgebereigenen PC (Laptop, Notebook, Desktop etc.) regelmäßig für berufliche Zwecke, ist für eine allfällige Privatnutzung kein Sachbezugswert anzusetzen. Eine Schulung im Auftrag des Arbeitgebers (zB Lernprogramm im Selbststudium) ist eine berufliche Nutzung. Der Verkauf des PCs an den Arbeitnehmer zu einem Wert, der mindestens dem Buchwert entspricht, ist ebenfalls kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis. Überträgt der Arbeitgeber den PC kostenlos dem Arbeitnehmer ins Privateigentum, dann ist der Wert des Gerätes (Buchwert) als Sachbezugswert zu versteuern. Stehen dem Arbeitnehmer hinsichtlich der beruflichen Nutzung Werbungskosten (AfA) zu, kann als Anschaffungswert der angesetzte Sachbezugswert herangezogen werden (siehe Rz 340). Die Übertragung voll abgeschriebener PCs führt zu keinem Vorteil aus dem Dienstverhältnis; eine AfA kann nicht in Anspruch genommen werden.
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