Verfasst von:
Bernhard am
16.10.2006 09:19
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THEMA: Freier Dienstnehmer |
Hallo!
Ich bin freier Dienstnehmer und bekomme EUR 7,70/Std. bezahlt. Da ist aber nur die SV abgezogen, keine Lohnsteuer.
Jetzt habe ich gehört und auch hier im Forum gelesen dass man ab 10.000 verdienten EUROS/jahr die Lohnsteuer zahlen muss.
Jetzt meine Fragen:
.) stimmt es, dass man 38% von dem überschrittenen Betrag zurückzahlen muss? (z.b. 13000,- EUR verdienst - sind 3000 darüber und davon 38%)
.) stimmt es, dass man den Betrag für das vergangene Jahr plus ein Jahr im vorhinein bezahlen muss?
.) wenn ja, gibt es eine Möglichkeit das zu umgehen? (das wäre etwas zu viel Geld für mich auf einmal)
Ausserdem habe ich die Einkommenssteuererklärung für 2005 abgegeben, ich habe das zum ersten mal ausgefüllt und kenne mich mit dem Steuerrecht leider wenig aus.
Jetzt habe ich ein Antwortschreiben erhalten in dem ich gebeten werde, eine Berechnung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzureichen. (was bedeutet das? ich arbeite als freier Dienstnehmer im Beschwerdemanagement)
Zusätzlich habe ich eine Pendlerpauschale von 231,12 errechnet (nach den Tagen die ich 2005 zur Arbeit gefahren bin, mit dem Richtsatz/km). Sie fragen wie dieser errechnet wurde, ausserdem wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass eine Pendlerpauschale nur im Rahmen von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit beantragt werden kann.
Also kann ich diese jetzt beantragen oder war das ein Fehler von mir?
Habe ich sonst noch möglichkeiten ohne ins Detail zu gehen mit dem ich etwas gegen eine große Rückzahlung tun kann für kommendes Jahr? Ich bin derzeit bei 11000 EUR und es kommen ja noch 3 Gehälter. Schätzungsweise werde ich dann bei 14000 EUR liegen.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
lg Bernhard
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Verfasst von:
Josef am
16.10.2006 09:19
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THEMA: Re: Freier Dienstnehmer |
Die BEantwortung Ihrer Fragen sprengt etwas den Rahmen dieses Forums. Ich würde Ihnen dringend einen Termin bei einem StB anraten.
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
16.10.2006 09:19
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THEMA: Re: Freier Dienstnehmer |
Ich empfehle zur Beantwortung des Vorhaltes des Finanzamtes einen Steuerberater zu konsultieren. Ihre Fragen im Rahmen eines Forums zu beantworten ist nicht möglich. Es kommt auf die genaue Fragestellung und damit auf die Antworten an, die man gibt.
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