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Verfasst von: gerd am 05.10.2006 10:21
 


THEMA:  alleinverdiener
Guten Tag! Ich wollte gerade meine arbeitnehmerveranlagung online machen und hätte hierzu 2 fragen. 1.Ich lebe mit meiner freundin in einem haushalt,sind nicht verheiratet und haben ein Kind.Meine freundin ging letztes jahr ein paar Monate geringfügig arbeiten.(12 Std. pro Woche).Kann ich nun den alleinverdienerabsetzbetrag beantragen oder nicht.Mich macht es stuztig das ich ohne alleinverdienerabsetztbetrag 130.-Eur laut vorberechnung bekommen würde und mit wären es knapp 700.-? 2.Bei der frage nach lebensversicherungen und dergleichen muss ich da die summe aller einzahlungen von einem jahr angeben oder die Summe die auf der bestätigung meiner versicherung steht?
Verfasst von: Helmut am 05.10.2006 10:21
 


THEMA:  Re: alleinverdiener
Wenn Sie oder Ihre LG für das Kind Fam.Beihilfe bezogen haben (mind. 7 Monate im Jahr 2005), länger als 6 Monate zusammengewohnt haben (2005) und Ihre LG 2005 unter Euro 6.000,00 verdient hat, so können Sie den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen. Dieser beträgt nicht ganz Euro 500,00. Bei den Versicherungen sind meines Wissens die Versicherungsbestätigungen ausschlaggebend. Vielleicht resultiert die Differenz (630 zu 700) aus dem erhöhten Sonderausgabenbetrag. (Bei einem Alleinverdiener beträgt die Obergrenze nicht mehr Euro 2920,00 sondern Euro 5840,00) Ohne Gewähr, aber nach bestem Wissen.
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