Verfasst von:
höfer am
23.09.2006 06:34
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THEMA: einkommensteuer |
Ich erhalte neben meiner unselbstst. beschäftigung als neue freie mitarbeiterin
1. Honorar
2. KM-Geld
3. Taggeld
4. Provision
was zählt als einkommen?
ab welcher höhe muß ich eine einkommensteuererklärung machen?
mfg
Höfer
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
23.09.2006 06:34
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THEMA: Re: einkommensteuer |
Alle genannten Positionen abzüglich eventuell anfallender Ausgaben ergeben das Einkommen. Wenn dies mehr als € 730,00/Jahr beträgt, sind Sie verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
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