Verfasst von:
Petra M. am
20.09.2006 04:50
|
|
THEMA: Sozialversicherung |
Hallo Experten,
Ich habe im Moment einen freien Dienstvertrag. Im Zuge diesen bezahlen ja zum Teil mein Arbeitgeber und zum Teil ich selbst, Sozialversicherung ein.
Ich habe nun die Möglichkeit einen zweiten Job anzunehmen. Muss ich für diesen zusätzlichen Job (freier Dienstvertrag bzw. Werkvertrag) nun auch Sozialversicherung leisten? Und welche Vertragsart wäre zu bevorzugen (freier Dienstvertrag oder Werkvertrag)?
Bei der Einkommenssteuer wird als Grundlage die Summe der beiden Verhältnisse herangezogen, oder?
Danke für die Hilfe,
LG Petra
|
|
|
Verfasst von:
Jutta Rapp am
20.09.2006 04:50
|
|
THEMA: Re: Sozialversicherung |
Auch für die zweite Tätigkeit sind Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses werden die Sozialversicherungsbeiträge vom Dienstgeber einbehalten und abgeführt; wenn Sie auf Grund eines Werkvertrages tätig sind, müssen Sie sich bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft melden.
Die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer haben Sie richtig erkannt.
|
|
|
|