Verfasst von:
Martin T. am
19.09.2006 07:20
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THEMA: Kündigung einer Er- und Ablebensversicherung |
Guten Tag,
ich habe eine Er- und Ablebensversicherung seit 1.5.1990.
Aufgrund der schlechten Erträge dieser Versicherung möchte ich diese nun vorzeitig auflösen.
Gibt es da nicht eine Mindesbehaltedauer die ich einhalten muß gegenüber dem Finanzamt?
Ich habe etwas im Internet recherchiert aber nicht so richtig die gewünschte Antwort gefunden.
Meine Versicherung sagt ich muß Sie 20 Jahre behalten im Internet habe ich 10 jahre gefunden.
Wer weiß das bitte hier damit ich keinen Fehler mache und eventuelle Abschreibungen gegenüber dem Finanzamt rückzahlen muß.
Vielen Dank
Martin
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Verfasst von:
Franz am
19.09.2006 07:20
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