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Verfasst von: Martin T. am 19.09.2006 07:20
 


THEMA:  Kündigung einer Er- und Ablebensversicherung
Guten Tag, ich habe eine Er- und Ablebensversicherung seit 1.5.1990. Aufgrund der schlechten Erträge dieser Versicherung möchte ich diese nun vorzeitig auflösen. Gibt es da nicht eine Mindesbehaltedauer die ich einhalten muß gegenüber dem Finanzamt? Ich habe etwas im Internet recherchiert aber nicht so richtig die gewünschte Antwort gefunden. Meine Versicherung sagt ich muß Sie 20 Jahre behalten im Internet habe ich 10 jahre gefunden. Wer weiß das bitte hier damit ich keinen Fehler mache und eventuelle Abschreibungen gegenüber dem Finanzamt rückzahlen muß. Vielen Dank Martin
Verfasst von: Franz am 19.09.2006 07:20
 


THEMA:  Re: Kündigung einer Er- und Ablebensversicherung
20 Jahre und wenn bei Vertragsabschluss über 41, dann die Jahre zwischen Vertragsabschluss und 60 aber mindestens 10 Jahre.
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