Verfasst von:
Alex am
18.09.2006 08:44
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THEMA: Selbstständigkeit vs Gewerbe |
Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich meiner bevorstehenden Tätigkeit als Kameramann/Asisstent.
In 99% der Fälle werde ich auf Honorarnotenbasis arbeiten. Meine Auftraggeber werden dann durchwegs Firmen sein. Nun frage ich mich ob es möglich ist sich als Kameramann/Asisstent selbstständig zu machen (also im Sinne des §22 EStG), oder ob ich dafür eine Gewerbe (mit Gewerbeschein) anmelden muß. Ich denke das ich in beiden Fällen von den Umsätzen her in die Kleinunternehmerregelung fallen würde, glaube aber das es für die Auftraggeber in Ordnung ist wenn ich keine USt in Rechnung stelle.
Weiters wollte ich mich nur ekundigen ob ich das soweit richtig verstanden habe, dass ich im Fall von einem Jahreseinkommen von unter 10.000€ keine ESt bezahlen müsste.
Vielen Dank im Vorraus,
Alex
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
18.09.2006 08:44
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THEMA: Re: Selbstständigkeit vs Gewerbe |
Wenn Ihr Umsatz unter € 22.000,--netto im Jahr liegt (ab 2007 wurde diese Grenze auf 30.000,-- erhöht),dann brauchen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
Wenn Ihr Jahreseinkommen unter € 10.000,-- bleibt, dann sind Sie auch nicht einkommensteuerpflichtig.
Ob Sie einen Gewerbeschein brauchen oder nicht, sagt Ihnen die Wirtschaftskammer.
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