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Verfasst von: Ralf am 15.10.2006 14:20
 


THEMA:  Rechnungslegung
Betrifft Eingangs- bzw. Ausgangsrechnung als Kleinunternehmer. Das Einzelunternehmen lautet auf Firmenname: Ralf Müller und die selbst gewählte Unternehmensbezeichnung ist IT-Dienste Eingangsrechnung: Reicht es wenn Eingangsrechnungen in diesem Fall auf Ralf Müller plus Anschrift adressiert sind oder muß auch die selbst gewählte Unternehmensbezeichnung auf der Eingangsrechnung stehen? Ausgangsrechnung: Reicht hierbei ebenfalls wenn nur Ralf Müller verwendet wird oder ist die selbst gewählte Unternehmensbezeichnung hierbei verpflichtend anzugeben? MfG Ralf
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 15.10.2006 14:20
 


THEMA:  Re: Rechnungslegung
Die selbst gewählte Unternehmensbezeichnung ist weder bei den Eingangs- noch bei den Ausgangsrechnungen verpflichtend anzugeben.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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