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Verfasst von: Markus Mayer am 21.09.2006 16:10
 


THEMA:  Innergemeinschaftlichen Erwerb
Wir haben folgendes Problem: Wir (österreichische Firma mit UID-Nummer) möchten in Deutschland "DHL Paketmarken" kaufen (sind von der Handhabung ähnlich wie Briefmarken). Nun will uns der Verkäufer in Deutschland keine Umsatzsteuerfreie Rechnung ausstellen, da er meint, die innewohnende Dienstleistung der Paketmarken (also das Versenden eines Paketes durch den DHL in Deutschland) wird in Deutschland erbracht, also nicht grenzüberschreitend ausgeführt. Das stimmt auch, da wir die Pakete wirklich nur in Deutschland verschicken. Die Lieferung der Paketmarken findet allerdings sehr wohl grenzüberschreitend statt (von AT nach DE), darum sind wir auch der Meinung, dass es sich hierbei um einen Innergemeinschaftlichen Erwerb handelt und uns der Verkäufer die Rechnung Umsatzsteuerfrei ausstellen muss. Wer hat nun Recht? Und muss die Rechnung eine Umsatzsteuer aufweisen oder nicht?
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 21.09.2006 16:10
 


THEMA:  Re: Innergemeinschaftlichen Erwerb
Anderes Beispiel: Sie versenden einen Gutschein für eine Massage von Österreich nach Deutschland. Ist dies dann eine innergemeinschaftliche Lieferung? AM OeSV
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 21.09.2006 16:10
 


THEMA:  Re: Innergemeinschaftlichen Erwerb
Glaube DHL hat Recht. Aber Sie können sich die deutsche Vorsteuer in Deutschland erstatten lassen.
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 21.09.2006 16:10
 


THEMA:  Re: Innergemeinschaftlichen Erwerb
Das Beispiel hat ja nicht sehr gewirkt ;-) Nein, Massagen sind typische Dienstleistungen. Oder nach dem Umsatzsteuergesetz eine "sonstige Leistung". Im Gegensatz zu einer Lieferung werden hier keine Waren befoerdet oder versendet. Das Ausstellen eines Gutscheins ueber diese Leistung aendert daran nichts. Die Unterscheidung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung ist wichtig, da das Umsatzsteuergesetz daran voellig unterschiedliche Regelungen knuepft. AM OeSV
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