Ich werde ab 1.1. aufgrund der Hacklerregelung in Pension gehen.
Meine Frage nun bzgl. Zuverdienst:
Kann ich nebenbei dann auch noch bei einer Firma als geringfügig Beschäftigter angestellt werden, ohne dass ich meine Pension verliere?
Muß ich für die 333 EUR dann am Jahresende Steuer oder Sozialversicherung nachzahlen, weil ja auch "nebenbei" Pensionsbezug vorliegt?
Weiters ist für den Pensionsbezug bzw. in Kombination mit dem geringfügigen Zuverdienst als Angestellter von Bedeutung, wenn ich Besitz aus Landwirtschaft (Einheitswert ca. 2100 EUR) habe (teils verpachtet, teils Hobby-Bewirtschaftung, zahle dafür nur Unfallversicherung)?
Schöne Grüsse
Franz |
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