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Verfasst von: Jürgen am 08.09.2006 06:23
 


THEMA:  Zusatzeinkunft unter 730 EUR / Formular L1
Hallo, ich gehe einer Vollbeschäftigung nach und habe im Jahr 2005 einmalig 300 EUR dazuverdient. Muß ich diese 300 EUR auch irgendwo im Formular L1 zur Arbeitnehmerveranlagung erwähnen bzw. woher diese 300 EUR stammen? Oder kann ich bei der Anzahl der bezugsauszahlenden Stellen 1 angeben (für meinen Hauptberuf) und so tun, als wären die 300 EUR gar nicht da? Vielen Dank im voraus
Verfasst von: Jutta Rapp am 08.09.2006 06:23
 


THEMA:  Re: Zusatzeinkunft unter 730 EUR / Formular L1
Der Zusatzverdienst ist nicht anzugeben.
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