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Verfasst von: heinz am 29.08.2006 15:43
 


THEMA:  neue selbständige & steuern
Liebes Team, ein Merkblatt der WKO führt folgendes an: "Personenkreis Neuer Selbständiger: ... "Werkvertragsnehmer", also Personen, die nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses tätigen sind, sondern sich zur Herstellung eines Werkes oder zur Herbeiführung ines Erfolges verpflichtet haben. ..." Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich einen Gewerbeschein benötige oder alles (einstweilen) über Honorarnoten laufen kann: was ich mache: im gespräch mit unternehmern neue ideen für deren firma/produkte generieren - bzw. gemeinsame projekte entwickeln. das ganze ist dann sehr breit gefächert (von websites über veranstaltungen bis hin zum einsatz techn. innovationen - die bislang unbekannt waren). Welches Gewerbe würde in Frage kommen? Bzw. kann ich weiterhin über Honorarnoten arbeiten? Vielen lieben Dank! Heinz
Verfasst von: Jutta Rapp am 29.08.2006 15:43
 


THEMA:  Re: neue selbständige & steuern
Die Wirtschaftskammer oder die Gewerbebehörde (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) gibt Ihnen Auskunft welcher Gewerbeschein benötigt wird.
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