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Verfasst von: Müller Walter am 24.08.2006 09:41
 


THEMA:  Schenkungsvertrag
Meine Frau und ich haben im Dez.2000 von meinem Vater mittels Schenkungsvertrag ein gemauertes Wochenendhaus (ist kein Hauptwohnsitz) auf Pachtgrund erhalten. Im Schenkungsvertrag wurde als Gegenleistung das Wohnrecht für den Geschenkgeber mit einer Bewertung von monatl. 2000,- Schilling (kapitalisierter Wert 168.000,- Schilling)festgelegt. Der Einheitswert ist dabei mit 148.000,- Schilling beziffert (lt. Finanzamt vom 01.01.1985). Am Ende des Vertrages steht noch der Hinweis auf die "Besteuerung eines Veräußerungsgewinnes" (gemäß §30 Einkommensteuergestzes). Da nun das Wohnrecht gesundheitsbedingt nicht mehr ausgeübt wird , möchten wir das Haus innerhalb der 10-Jahresfrist verkaufen. Bitte um Mitteilung, ob auch in unserem Fall Spekulationssteuer zu bezahlen ist. Wie erfolgt die Berechnung unter der Tatsache, daß das Haus meiner Frau und mir gehört (einkommensteuerlich Aufteilung vor dem Finanzamt möglich)? Was ist dabei ev. noch zu berücksichtigen? Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen mfG Walter Müller
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 24.08.2006 09:41
 


THEMA:  Re: Schenkungsvertrag
Wenn seit dem letzten entgeltlichen Erwerb mehr als 10 Jahre verstrichen sind, fällt keine Spekulationssteuer an. Der letzte entgeltl.Erwerb wurde vermutlich durch Ihren Vater getätigt. Fragen Sie beim Errichter des Schenkungsvertrages wegen der Klausel § 30 ESTG zur Sicherheit nach. www.steuerberatung-weiss.at Kostenloses Erstgespräch
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