Ich habe eine vor 3 Jahren ausgestellte Bestätigung über Ausgaben für die Beschaffung von Wohnraum von der Wohnbaugesellschaft übersehen und sie im Jahresausgleich nicht angegeben.
Kann ich das beim nächsten Ausgleich im nachhinein angeben oder ist es dafür schon zu spät?
Peter
Verfasst von:
Wolfgang Stoeger am
18.05.2006 12:29
Für die Vergangenheit wird es nicht mehr gehen, wenn die Bescheide schon rechtskräftig sind. Für die Zukunft werden diese Sonderausgaben jedenfalls anerkannt.