Verfasst von:
Thomas am
08.08.2006 19:55
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THEMA: Geringfügikeit + selbständiges Einkommen |
Guten Tag,
ich hoffe, Sie können mir diesbezüglich weiterhelfen.
Ich bin Student und arbeite auf Werksvertragsbasis in den Monaten März-Mai und Oktober-Dezember als Dozent an einer Volkshochschule, was einem jährlichen Verdienst von ca. 2000€ entspricht.
Folgendes habe ich aus den FAQ entnommen:
"Wenn man ein Dienstverhältnis hat, dann darf man im Jahr nur € 730,--(Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben) steuerfrei dazuverdienen.
Wenn man außer dem selbständigen Einkommen nichts verdient, dann darf man im Jahr € 10.000,--(Einnahmen abzügl. Ausgaben) steuerfrei verdienen."
Ich hatte bisher kein Dienstverhältnis, werde aber von Oktober06 - Jänner07 geringfügig (320€ brutto für 4 Monate) als wissenschaftlicher MA an meiner Universität angemeldet und dort sozialversichert sein.
Muß ich nun mein über die 730€ gehendes Zusatzeinkommen versteuern oder darf ich weiterhin 10.000€ steuerfrei dazuverdienen? (Ich bin ja nur 4 Monate und nicht ganzjährig angemeldet, außerdem mit nur sehr geringem Verdienst von unter 100€/Monat).
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
08.08.2006 19:55
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THEMA: Re: Geringfügikeit + selbständiges Einkommen |
Wenn Ihr gesamtes Jahreseinkommen unter 10.000,--€ liegt, dann müssen Sie keine Steuererklärung einreichen.
Wenn die selbständigen Einkünfte € 3.997,92 aber übersteigen würden,müssten Sie Sozialversicherung bezahlen.
www.steuerberatung-weiss.at
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