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Verfasst von: Robert G. am 07.08.2006 04:08
 


THEMA:  Abschreibung Laptop
Guten Tag! Im Jahr 2004 ging mein beruflich (teils auch privat) genutzter Laptop kaputt. Das Gerät war noch nicht vollständig abgeschreiben (für 2004 war noch die 1/2 AFA offen). Aufgrund des Defekts habe ich ein neues Gerät angeschafft. Wie gehe ich nun vor: a) mit der Abschreibung des defekten Geräts? b) mit der Abschreibung des neu angeschafften Geräts? Kann ich für 2004 beide Geräte geltend machen? Muß ich den Defekt erwähnen bzw. nachweisen? Das neue Gerät verwende ich nun hauptsächlich für die Fortbildung (Erlernen neuer Programme, die beruflich benötigt werden, zB CAD, Programmiersprachen, ...), Privatnutzung ist ebenfalls gegeben. Ist es überhaupt zulässig, dieses Gerät steuerlich geltend zu machen? Vielen Dank im Voraus! Freundliche Grüße Robert G.
Verfasst von: Jutta Rapp am 07.08.2006 04:08
 


THEMA:  Re: Abschreibung Laptop
Wie gehe ich nun vor: a) mit der Abschreibung des defekten Geräts? Bis zum Ausscheiden des Geräts schreiben Sie es normal ab, der Rest ist als Buchwertabgang = Aufwand zu behandeln. b) mit der Abschreibung des neu angeschafften Geräts? Anschaffung auf 3 Jahre verteilen, und den privat genutzten Anteil ausscheiden.
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