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Verfasst von: LB am 28.07.2006 08:56
 


THEMA:  Zusatzverdienst bei Kleinunternehmen
Sehr geehrte Damen und Herren! Was muss man beachten, wenn man als Kleinunternehmen einen Teilzeitjob annehmen würde? Ist dies überhaupt möglich? Wo muss ich das melden? Auf was muss ich alles achten? Habe ich mehr Sozialversicherung zu zahlen oder muss ich Steuern abgeben? Möchte den Verdienst (bei dem Teilzeitjob) privat verwenden! Firma wirft im Moment noch keinen Gewinn ab. Wie sieht eigentlich die Lage aus, wenn die Firma einmal Gewinn erzielt? Ich bin am überlegen, ob ich eine Teilzeitstelle annehmen soll, neben meiner selbstständigen Tätigkeit (Kleinunternehmen) Vielen Dank im Voraus!
Verfasst von: Jutta Rapp am 28.07.2006 08:56
 


THEMA:  Re: Zusatzverdienst bei Kleinunternehmen
Auch Kleinunternehmer können aus einem Dienstverhältnis Einkommen erzielen. Sie müssen nirgendwo etwas melden. Sie haben in der Einkommensteuererklärung beide Einkünfte anzugeben, egal ob aus der selbständigen Tätigkeit ein Gewinn oder Verlust resultiert.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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