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Verfasst von: Ines am 25.07.2006 04:18
 


THEMA:  Anstellung oder Dienstnehmervertrag sinnvoll?
Hallo! Ich arbeite seit 1 Jahr mit freiem Dienstvertrag von zuhause aus (Bildbearbeitung), d.h. ich bin auch über die Firma bei der WGKK gemeldet und habe für 2005 eine Einkommenssteuererklärung gemacht. Diese Tätigkeit möchte ich "als zweites Standbein" beibehalten, allerdings bietet sich mir nun die Möglichkeit einer anderen Beschäftigung. Mir stellt sich nun die Frage, ob es sinnvoll oder eher kontraproduktiv wäre mich hierfür anstellen zu lassen. Wirkt in diesem Fall die "Dazuverdiengrenze" für Angestellte? Denn über diese Grenze bin ich schon weit drüber und müsste demnach Länge mal Breite Steuern zahlen - oder lässt sich das erste Halbjahr dann extra versteuern? Weiters würde mich interessieren, ob ich (bei Werksvertrag/freier Dienstnehmervertrag) dazu verpflichtet bin, selbst SV für mein "Zusatzeinkommen" abzuziehen, wenn mich mein Dienstnehmer nicht bei der GKK anmeldet. Danke im Voraus, ich hoffe, ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt ;)
Verfasst von: Jutta Rapp am 25.07.2006 04:18
 


THEMA:  Re: Anstellung oder Dienstnehmervertrag sinnvoll?
Mit den Einkünften aus dem freien Dienstvertrag bleiben Sie einkommensteuerpflichtig. Dieses Einkommen zählt nicht auf die € 730,00 Grenze für einen Zuverdienst eines Dienstnehmers. Versteuert wird immer der Zeitraum 1.1. - 31.12. Es kann also nicht nur ein Halbjahr versteuert werden. Wenn Sie auf Werkvertragsbasis arbeiten, müssen Sie selbst für die Sozialversicherung sorgen. Bei einem freien Dienstverhältnis muß immer der Dienstgeber die Sozialversicherungsbeiträge abführen.
Verfasst von: Jutta Rapp am 25.07.2006 04:18
 


THEMA:  Re: Anstellung oder Dienstnehmervertrag sinnvoll?
Wenn Sie mit "freien" Erträgen, das steuerfreie Einkommen meinen, so handelt es sich dabei um das gesamte Jahreseinkommen (freier Dienstvertrag + unselbständige Tätigkeit)
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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