Verfasst von:
Gerlinde am
23.07.2006 09:41
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THEMA: Land- und Forstwirtschaft + nichtselbständige Arbeit |
Hallo,
ich habe ein voll pauschalierte Land- und Forstwirtschaft und überlege, ob ich nebenbei noch 20 Stunden als Angestellte arbeiten gehen soll. Nun meine Frage:
würden dann beide Einkuftsarten getrennt besteuert werden (Pauschalierung wie jetzt und dann extra die Lohnsteuer von meinem Entgelt - ähnlich wie bei der KESt) oder werden meine Einkünfte zusammengerechnet (muss ich dann eine Einkommenssteuererklärung abgeben?)?
Weiters möchte ich noch wissen, ob ich dann den Alleinerzieherabsetzbetrag geltend machen könnte (bei 20 h könnte ich einen Antrag auf Auszahlung stellen) oder ob diesfalls die Einkünfte aus der L-und FWirtschaft hinzugerechnet werden würden.
Herzlichsten Dank!
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
23.07.2006 09:41
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THEMA: Re: Land- und Forstwirtschaft + nichtselbständige Arbeit |
In der Einkommensteuererklärung werden beide Einkünfte zusammengerechnet. Wenn Ihnen bei den Einkünften aus dem Dienstverhältnis Lohnsteuer abgezogen wurde, wird diese als Vorauszahlung auf den gesamten Einkommensteuerbedarf angerechnet.
Wenn alle Voraussetzungen für die Gewährung des Alleinerzieherabsetzbetrages vorliegen, können Sie diesen auch bei mehreren Einkunftsarten geltend machen.
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