Meine Frage betrifft eine fondgebunde Lebensversicherung lautend auf Überbringer mit Abschluss 1997 und einer Laufzeit von 12 Jahren.
Da diese von der Kest befreit ist, fallen Erbschafts- bzw Schenkungssteuer an.
Gibt es eine Möglichkeit, zur Kest- Pflicht zu optieren, um somit eine Befreiung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer zu erreichen?
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