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Verfasst von: Hans am 14.07.2006 07:14
 


THEMA:  Freibetrag Behinderung
Hallo, kann mir jemand Auskunft geben ob ich bei einer mehr als 25 %igen Behinderung tatsächliche Kosten für KFZ bzw. Taxi geltend machen kann oder ob auch bei tatsächlicher Geltendmachung diese Aufwendungen mit Euro 153/Monat limitiert sind? (wie bei den Pauschbeträgen) Danke
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 14.07.2006 07:14
 


THEMA:  Re: Freibetrag Behinderung
Die Berücksichtigung tatsächlicher Aufwendungen ist nicht möglich.Allerdings können nicht mit dem Betrieb des Fahrzeuges verbundene Hilfsmittel (Rampe f.Rollstuhl)geltend gemacht werden.
Verfasst von: Stefan Fartek am 14.07.2006 07:14
 


THEMA:  Re: Freibetrag Behinderung
Ihre Antwort finden Sie unter: www.bundessozialamt.gv.at Jedoch kann man eine 25% GdB v. Hundert steuerlich bei Lohnsteuerausgleich geltent machen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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