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Verfasst von: Klaus am 13.06.2006 04:46
 


THEMA:  Ordnungsgemäße Rechnungsbelege
Darf ein Mitarbeiter eines Betriebes bei einem dienstlichem Einkauf den offenen Betrag mit seiner eigenen Bankomatkarte anstelle von Bargeld bezahlen? Auf der Rechnung steht ja dann auch, dass die Bezahlung mittels Bankomatkarte erfolgt ist. Ist dies für die Finanz relevant oder darf eine derartige Rechnung nicht verbucht werden?
Verfasst von: Jutta Rapp am 13.06.2006 04:46
 


THEMA:  Re: Ordnungsgemäße Rechnungsbelege
Ich empfehle auf der Rechnung zu vermerken, dass der Betrag mit dem Dienstnehmer NN am .... verrechnet wurde.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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