Für einen bisher im Privatvermögen gehaltenen PKW wurde km-Geld für betriebliche Fahrten geltend gemacht. Inzwischen ist das Verhältnis betriebliche Fahrten zu Privatfahrten 80:20, dh ich muss den PKW ins Betriebsvermögen einlegen. Nur mit welchem Wert? Schätzung? Schätzung durch einen KFZ-HÄndler? Herunterrechnen von den seinerzeitigen Anschaffungskosten? |
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