Verfasst von:
walpurga am
30.05.2006 06:29
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THEMA: Doppelbesteuerungsabkommen Dänemark |
Art.14 DBA - Dänemark:
Ein in Österreich ansässinger Künstler bezieht Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in Höhe von ca. € 20.000,-- aus Dänemark. Werden diese Einkünfte in Dänemark versteuert und in Österreich nur progressionserhöhend den Einkünften hinzugerechnet?
Kann Dänemark auf Grund seiner Gesetzgebung von dem ihm zugeteilten Besteuerungsrecht Gebrauch machen?
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Verfasst von:
rudi am
30.05.2006 06:29
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Verfasst von:
rudi am
30.05.2006 06:29
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THEMA: Re: Doppelbesteuerungsabkommen Dänemark |
das besteuerungsrecht steht auf basis des art. 14 dänemark zu, in A nur progressionserhöhung, wenn dänemark nicht besteuert, dann bleibt das besteuerungrecht dennoch in A. auf basis der expliziten bestimmung ist eine besteuerung in dänemark wahrscheinlich, aber nicht sicher.
könnte so sein, dass selbständige künstler für ihre auftritte nicht besteuert werden (auch nicht abzugsbesteuert), unselbständige (die also angestellt sind) lohnbesteuert werden.
würde mich beim veranstalter erkundigen, der weiss sicher bescheid. wenn es keine steuerpflicht in dänemark gibt, ganz normal in A besteuern |
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