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Verfasst von: Karin2 am 27.05.2006 07:10
 


THEMA:  Kapitaleinkünfte & Co
Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, denn ich bin ganz durcheinander. Als Lohnsteuerpflichtiger muss ich keine AN-Veranlagung abgeben, wenn ich lediglich 730 Euro andere (nicht lohnsteuerpflichtige) Einkünfte beziehe § 41. Wenn ich ausländische Kapitaleinkünfte im Ausland beziehe und unter 730 Euro bin, muss ich dann trotzdem (auch bei einem Euro) eine ESt-Erklärung abgeben nach § 37 (8) oder doch nicht wenn ich nach § 41 gehe? Das Gleiche frage ich mich bei den Spekulationsgewinnen Freigrenze mit Euro 440,00 oder Freibetrag mit 730,00 bei Lohnsteuerpflichtigen? Und was bedeutet im Übrigen bei § 39 der Satz "Sind im Einkommen Einkünfte aus Kapitalvermögen enthalten, so bleiben Überschüsse aus dieser Einkunftsart außer Ansatz, wenn sie 22 Euro nicht übersteigen". Ist dies eine zusätzliche Freigrenze/Freibetrag? Vielleicht hat jemand die Geduld und das Wissen mir das verständlich zu erklären. Danke im Voraus
Verfasst von: rudi am 27.05.2006 07:10
 


THEMA:  Re: Kapitaleinkünfte & Co
Als Lohnsteuerpflichtiger muss ich keine AN-Veranlagung abgeben, wenn ich lediglich 730 Euro andere (nicht lohnsteuerpflichtige) Einkünfte beziehe § 41. richtig Wenn ich ausländische Kapitaleinkünfte im Ausland beziehe und unter 730 Euro bin, muss ich dann trotzdem (auch bei einem Euro) eine ESt-Erklärung abgeben nach § 37 (8) oder doch nicht wenn ich nach § 41 gehe? wie sie schon unten anführen, einzige ausnahme sind einkünfte bis EUR 22,- da gibt es eine eigene befreiung, also bis EUR 22,- müssen sich auch nicht veranlagen. laut meinung des bundesministeriums greift die grenze von 730 hier nicht, da sondersteuersatz von 25% mit steuerabgeltung, also keine progressionswirkung bei den restlichen einkünften. wenn sie NUR diese einkünfte hätten und diese in summe unter EUR 10.000 liegen dann könnten sie sich die veranlagung schenken, da sie die regelbesteuerung wählen könnten und bis 10.000 errechnet sich keine steuer Das Gleiche frage ich mich bei den Spekulationsgewinnen Freigrenze mit Euro 440,00 oder Freibetrag mit 730,00 bei Lohnsteuerpflichtigen? freiGRENZE speziell für diese einkünfte EUR 440, also wenn sie 441 an EK haben, dann werden 441 steuerpflichtig Und was bedeutet im Übrigen bei § 39 der Satz "Sind im Einkommen Einkünfte aus Kapitalvermögen enthalten, so bleiben Überschüsse aus dieser Einkunftsart außer Ansatz, wenn sie 22 Euro nicht übersteigen". Ist dies eine zusätzliche Freigrenze/Freibetrag? allgemein: sie sollten die unterlagen/berechnungen aber aufbewahren, da wenn sie z.b. zinsen in D haben, eine meldung an das BMF in A geschickt wird, dass sie ein depot haben und ob sie da EUR 1,- oder EUR 1.000.000,- an zinsen bekommen spielt keine rolle lg r
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