Verfasst von:
Thomas am
24.05.2006 13:15
|
|
THEMA: Einkommenssteuer Vermietung |
Ich besitze eine Wohnung, die ich vermiete. Heuer habe ich dort eine neue Küche einbauen lassen. Kann ich die Gesamtkosten der neuen Küche in meine Jahreseinkommenssteuer einfließen lassen oder soll/muss ich die Kosten auf eine gewisse Nutzungsdauer aufteilen?
Gibt es da irgendwelche Regelungen bzw. wenn nicht, was ist die empfehlenswerte Variante.
Die Wohnung befindet sich ca. 200 km von meinem Wohnort entfernt. Wie viele Besichtigungsfahrten im Jahr kann ich steuerlich absetzen? Da gibt es doch sicher auch Vorgaben.
Liebe Grüße und danke für Hinweise und Tips
Thomas |
|
|
Verfasst von:
Jutta Rapp am
24.05.2006 13:15
|
|
THEMA: Re: Einkommenssteuer Vermietung |
Anschaffungskosten über € 400,00 sind auf die voraussichtliche Nutzungsdauer aufzuteilen. Geringere Beträge werden im Jahr der Ausgabe berücksichtigt.
Für die Anzahl der Besichtigungsfahrten gibt es keine Vorgaben; es kommt jedoch auf die Beweisführung an.
|
|
|
|