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Verfasst von: Yvonne am 01.05.2003 14:34
 


THEMA:  Auslagen gem. §16 StBGebV
ich habe gelesen das man die Auslagen höchsten bis 20 € abrechnen kann. Ist das gemeint pro Rechnung oder im Jahr. Ich zahle pro Rechnung diese Auslagen also im Jahr 181,80 €. Ist das richtig?? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort. Mit Freundlichen Grüßen Yvonne Mathes
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