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Verfasst von: Steffi am 24.05.2006 13:30
 


THEMA:  Geringfügig + Freier Dienstnehmer
Hallo, ich war bisher als Studentin immer nur geringfügig angestellt, nun hab ich die Möglichkeit nach Studienabschluss einen Freien Dienstvertrag einzugehen. Welche Steuern und SV muss ich nun abführen bzw. wie wirkt sich meine weiterhin laufende geringfügige Anstellung auf das Einkommen durch den freien Dienstvertrag (monatlich zwischen 1300 und 1600€) aus? Und was muss ich bei diesem Punkt im Vertrag angeben: "* Derzeit besteht aufgrund dieser Tätigkeit keine andere Pflichtversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung. * Derzeit besteht aufgrund dieser Tätigkeit eine Pflichtversicherung bei folgendem Versicherungsträger: (* Unzutreffendes streichen)" Danke für Ihre Hilfe!
Verfasst von: Steffi am 24.05.2006 13:30
 


THEMA:  Re: Geringfügig + Freier Dienstnehmer
Kann mir denn gar keiner weiterhelfen?? Bitte!
Verfasst von: Jutta Rapp am 24.05.2006 13:30
 


THEMA:  Re: Geringfügig + Freier Dienstnehmer
Beim freien DN wird die SV vom Dienstgeber einbehalten. Für die Versteuerung haben Sie selbst zu sorgen. Es ist die Aufnahme der Tätigkeit dem Finanzamt zu melden. Es können Umsatz- und Einkommensteuer anfallen. Ich empfehle ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Im Zuge dessen kann auch eine Klärung Ihrer Frage zum Ausfüllen des Vertrages erfolgen. Für die geringfügige Beschäftigung erhalten Sie nächstes Jahr von der Gebietskrankenkasse eine Vorschreibung der Beiträge.
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