Verfasst von:
Andrea am
05.05.2006 12:01
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THEMA: EDV-Training - neuer selbständiger |
Hilfe!
Ich kenn mich nun leider schon überhaupt nicht mehr aus - folgendes:
Ich bin auf 2 verschiedene Arten als EDV-Trainerin beschäftigt:
1. habe ich meinen eigenen Schulungsraum in meinem eigenen Haus eingerichtet und unterrichte dort private "Schüler", die etwas am Computer lernen wollen
dafür benötige lt. Gewerbeamt KEINEN Gewerbeschein - ich bin aber beim Finanzamt gemeldet als "neue Selbständige" und habe auch eine UID-Nummer. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten für den Raum habe ich mich von der USt-Befreiung ausgeschlossen.
Darf ich nun Umsatzsteuer in Rechnung stellen, obwohl ich KEINEN Gewerbeschein habe?
2. werde ich ab und zu von meiner ehemaligen firma in der ich vor meiner Karenz angstellt war beauftragt Kurse abzuhalten. Auch dafür habe ich ganz normal meine Rechnungen mit MwSt gestellt - jetzt hat mich diese Firma angerufen und gemeint sie bräuchten von mir einen Gewerbeschein!
Wozu braucht die Firma diesen nun? Wegen der Umsatzsteuer????
Ich hab echt keinen Plan mehr und hoffe mir kann irgendjemand helfen. Herzlichen Dank im Voraus!!!!
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
05.05.2006 12:01
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THEMA: Re: EDV-Training - neuer selbständiger |
Gewerbeschein und Umsatzsteuer haben miteinander nichts zu tun.
Es ist richtig, dass Sie Ihre Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen, wenn sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben.
Die Firma verlangt deswegen von Ihnen den Gewerbeschein, weil, sie Angst hat, dass Die Krankenkasse Sie als Dienstnehmerin einstuft.
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