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Verfasst von: Michael am 06.05.2006 07:48
 


THEMA:  SVA
Hallo! Eine Frage bezüglich der Sozialversicherung als Sebständiger: Ich habe im Jahr 2006 bisher als freier Dienstnehmer und als Angestellter gearbeitet, nebenbei aber auch als Selbständiger. Nun möchte ich ab Mai ausschließlich selbständig sein und habe mich deshalb auch schon bei der SVA angemeldet. In den ersten 3 Jahren zahle ich nur den Mindestbeitrag - die tatsächliche Versichungssumme wird am Ende des Jahres mit der Einkommensteuererklärung abgerechnet. Bedeutet das, dass alle Einkünfte, die ich bisher erzielt habe ebenfalls miteinbezogen werden, oder gelten nur die Einküfte ab Mai (= ab Beginn der Versicherungszeit bei der SVA)? Für das Einkommen bis Mai (als freier Dienstnehmer) habe ich schon bei der GKK Versicherungsbeiträge gezahlt - das würde ja bedeuten, dass ich für diese Zeit doppelt zahlen müsste...
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 06.05.2006 07:48
 


THEMA:  Re: SVA
Die Beiträge an d.SVA sind nur von den selbständigen Einkünften zu bezahlen.(Einnahmen abzügl.Ausgaben.)Die Krankenvers. wird für die ersten 3 Jahre nicht nachbemessen, nur die Pensionsvers. www.steuerberatung-weiss.at
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