Ich bewohne eine Althaus-Eigentumswohnung.
In dieses Haus soll heuer ein Lift eingebaut werden (erstmalig).
Meine Frage ist, kann ich die Zahlungen für diesen Lifteinbau als Sonderausgabe oder eventuell als Aussergewöhnliche Belastung bei meiner Arbeitnehmerveranlagung (und bei der Arbeitnehmerveranlagung meiner Frau) geltend machen?
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