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Verfasst von: Groß Thomas am 01.04.2006 13:57
 


THEMA:  Gewerbeschein rückwirkend Stilllgen auflösen
Hallo habe einen Gewwerbeschein(Handel mit Waren aller Art) seit 10/2005 wollte mich Selbstständig machen und jetzt doch nicht. Habe noch keine Ein und Ausgaben gehabt. Bin Angestellter und habe nur die UV Beitrag GSVG pro Monat 7,09 Bezahlt
Verfasst von: jeannie am 01.04.2006 13:57
 


THEMA:  Re: Gewerbeschein rückwirkend Stilllgen auflösen
Das ist kein Problem, es genügt eine Unterschrift bei der Wirtschaftskammer. Auch ich habe rückwirkend ruhend gemeldet und die in dieser Zeit bezahlten Beiträge von der GSVG gutgeschrieben bekommen. lg jeannie
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