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Verfasst von: doris am 03.04.2006 12:01
 


THEMA:  angestellte vs. freiberufler
hallo, nach meiner karenz, werde ich nur mehr halbtags (20h) arbeiten. der bruttoverdienst würde im angestelltenverhältnis um die € 1.000 betragen. ich hätte auch die möglichkeit die arbeit freiberuflich auszuführen. laut bekannten hätte ich steuerliche vorteile gegenüber des angestellten (absetzbetrag für aufsichtspflicht meines kindes, km-geld, arbeitsraum im haus...). welche vor- bzw. nachteile hat man als freiberufler? welche abgaben muss ich leisten, an wen?? also wie man sieht, weiss ich eigentlich nicht so recht, was es mit "arbeiten auf honorarbasis" auf sich hat? bin über jede antwort dankbar!!!
Verfasst von: jeannie am 03.04.2006 12:01
 


THEMA:  Re: angestellte vs. freiberufler
Bei völlig identen Rahmenbedingungen sind Sie als Angestellte meist besser dran: Kinderbetreuungskosten können von Alleinerziehern als außergewöhnliche Belastung unter 732 abgesetzt werden, egal ob L1 oder E1. Fahrtspesen werden bei Angestellten mit dem Verkehrsabsetzbetrag (und dem Pendlerpauschale) abgegolten, beim Freiberufler ist das km-Geld eine Betriebsausgabe. Ein Arbeitsraum ist nur absetzbar, wenn Sie tatsächlich überwiegend zu Hause arbeiten. Als Angestellte bekommen Sie 14 Gehälter, für Ihre berufsbedingten Ausgaben automatisch den Arbeitnehmerabsetzbetrag, den Verkehrsabsetzbetrag, das Werbungskostenpauschale, Sie sind sozialversichert und damit auch arbeitslosenversichert. Wenn Sie selbstständig arbeiten, schreiben Sie die Rechnung (12 Monatsrechnungen?), Sie können alle Kosten als Betriebsausgabe geltend machen, Sie zahlen selbst die Sozialversicherung (Infos bei der SVGW und der Wirtschaftskammer), haben keinen Kündigungsschutz, ... lg jeannie
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