Verfasst von:
rainer am
01.04.2006 15:03
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THEMA: Überstunden auszahlen |
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich mache im Monat ca. 15 Überstunden. Am Monatsende kann ich mir auf Wunsch eine variable Anzahl meiner angesammelten ÜBerstunden auszahlen lassen.
(5 Überstunden sind im Monat ja steuerfrei ).
Jetzt wollte mich erkundigen ob es einen steuerlichen Unterschied macht, wenn ich mir einige Monate nur je 5 Stunden pro Monat auszahlen lasse (um die Frei-Grenze auszunutzen) und die restlichen dann als "geballte" Ladung?
Oder ob es steuerlich vernünftiger ist, sich regelmäßig zB.: 15 Überstunden/Monat auszahlen zu lassen.
danke
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Verfasst von:
xx am
01.04.2006 15:03
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THEMA: Re: Überstunden auszahlen |
Steuerfrei sind nur die max. 50 %igen Überstundenzuschläge bis max. 5 Stunden und bis max. € 43,- pro Monat.
Zusätzliche steuerfrei sind Sonn-/Feiertags-/Nacht(block) ÜStd-Zuschläge bis max. € 360,- pro Monat bzw. € 540,- für z.B. Nachtportiere rainer geschrieben:
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