Verfasst von:
Monika am
30.03.2006 07:13
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THEMA: Doppelbesteuerungsabkommen |
Ich bin Deutsche, wohne in Oesterreich und bin zur Zeit aufgrund einer Krankheit in befristeter Pension wg. Invaliditaet. Ich bekomme in Oesterreich eine kleine Pension aber den groesseren Rest aus der Rentenversicherung in Deutschland. Ich hab das DBA durchgelesen und versteh jetzt nicht wo ich mein Einkommen versteuern muss. Ich kann den Unterschied im Artikel 18 zw. 1 und 2 nicht verstehen.
Auf meine Nachfrage ob ich nun Einkommensteuererklaerung oder Arbeitnehmerveranlagung machen soll habe ich auch zwei unterschiedliche Meinungen von zwei Finanzaemtern bekommen.
Kennt sich jemand aus?
Danke im Voraus!
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Verfasst von:
rudi am
30.03.2006 07:13
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THEMA: Re: Doppelbesteuerungsabkommen |
wenn sie in A wohnen und daher in A unbeschränkt steuerpflichtig sind, dann ist die A pension sicherlich in A steuerpflichtig (da ja keine doppelbesteuerung eintreten kann).
die D pension ist nach ihrer beschreibung eine pension aus der gesetzlichen sozialversicherung (in D) und daher gem. art. 18 (2) in D steuerpflichtig. sie müssen aber aufpassen, für die bemessung ihres persönlichen steuersatzes in österreich wird die D pension miteingerechnet (progressionsvorbehalt).
lg
r.
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