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Verfasst von: Jasmin am 28.03.2006 08:00
 


THEMA:  Steuerausgleich
Guten Tag! Ich hab da ein großes Problem. Folgende Situation: Ich hatte im Jänner und Februar 2005 einen freien Dienstnehmervertrag in einem Call Center. März war ich arbeitslos und seit April 05 arbeite ich als Angestellte in einem Büro. In den ersten beiden Monaten 05 habe ich gesamt Brutto 2510,13€ (Netto 2011€) verdient. Im Jahr davor wurde mir gesagt das ich bis 10.000€ pro Jahr Einkommenssteuerfrei verdienen darf. Daher habe ich die 2500€ nicht weiter beachtet und habe für 05 nur eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht. Nun hat sich die Steuer bei mir gemeldet und meinte das es sich nun bei den 2500€ um dazuverdientes Geld handelt da ich als Angestellte mehr als 10.000€/Jahr verdiene. Und jetzt kommt laut Sachbearbeiter eine Nachzahlung auf mich zu. Stimmt das so??? Das kann ja nicht sein das ich da nachzahlen muss nur weil ich den Job gewechselt habe. mfg, Jasmin
Verfasst von: Jutta Rapp am 28.03.2006 08:00
 


THEMA:  Re: Steuerausgleich
Wenn Sie mehr als € 730,00 im Jahr zusätzlich zu Einkünften als Angestellte haben, sind Sie einkommensteuerpflichtig.
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 28.03.2006 08:00
 


THEMA:  Re: Steuerausgleich
Es sind hier insgesamt bis zu 10.900,-- im Jahr steuerfrei und zwar bezogen auf die Gesamteinkuenfte, also inkl. der Angestelltentaetigkeit. Soweit Sie keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen, kommt daher eine Nachzahlung von ca. 40% der bis jetzt unversteuerten Einkuenfte auf Sie zu. :-((( Evtl. moechten Sie einen Steueberater kontaktieren. AM OeSV
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