Verfasst von:
Andy am
24.03.2006 06:59
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THEMA: Bulgare zahlt 20.500 E Strafe |
habe eben diesen artikel gelesen:
http://vorarlberg.orf.at/stories/96977/
so ganz verstehe ich diesen fall hier nicht, es werden wahrscheinlich informationen fehlen, aber grundsätzlich stellt sich mir frage,
1) warum ein bulgare, der eine uhr in der schweiz kauft, diese in österreich verzollen muß. österreich ist ja bloß ein transitland.
was anderes wäre es, wenn sein gewöhnlicher wohnsitz in österreich wäre und er hier unbeschr. steuerpflichtig als zahnarzt tätig ist, dann hätte er wohl aber kaum argumentieren können, daß er weder deutsch noch englisch spricht
2) wie darf man sich eine zoll-personenkontrolle vorstellen und wie können die beamten davon ausgehen, daß diese uhr in der schweiz gekauft wurde, sie könnte doch auch schon vor jahren gekauft/vererbt worden sein, er hätte ja sagen können, daß sich die rechnung zu hause in bulgarien befindet und er den nachweis "irgendwann mal ;-)" faxen wird
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Verfasst von:
jeannie am
24.03.2006 06:59
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THEMA: Re: Bulgare zahlt 20.500 E Strafe |
Hallo Andy,
natürlich fehlen Angaben, aber einiges ist klar:
Für Importe aus Drittländern fallen 20 % Einfuhrumsatzsteuer an (siehe letzter Absatz des Berichtes).
Auch der Zoll ist in zweistelliger %-Satz, von Artikel zu Artikel verschieden. Der Vorteil der EU ist unter anderem, dass es nur noch eine Außengrenze gibt ...
Eu-Ausländer (lt. Reisepass!), die in Österreich ganz privat Waren kaufen und innerhalb von 3 Monaten ins EU-Ausland verbringen, müssen dies beim Ausfuhrgrenzamt bestätigen lassen (Formular U 34) und erhalten dann die bezahlte USt in Österreich (im nächsten Urlaub?) wieder zurück.
Ich gehe davon aus, dass es entsprechende Bestimmungen und Formulare auch in der Schweiz und in Bulgarien gibt.
lg jeannie
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