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Verfasst von: schlumpf am 21.03.2006 16:03
 


THEMA:  Zuverdienstgrenzen
Ich bin normaler Angestellter und bin in meiner Freizeit auch künstlerisch tätig (male). Bisher hatte ich meist mehr Aufwand als Nutzen damit oder ich hab so wenig verdient, dass es unter die Zuverdienstgrenze von Euro 730,-- pro Jahr gefallen ist. Da ich eventuell heuer mehr verkaufen werde, stellen sich für mich folgende Fragen: 1. In welcher Form muss man dem Finanzamt Einkünfte, die über die Zuverdienstgrenze von Euro 730,-- gehen melden? (muss man darunter auch melden und wenn ja in welcher Form?) 2. Muss ich eine Buchhaltung (Einnahmen-Ausgabenrechnung?) führen? 3. Kann ich Rechnungen oder Honorarnoten ausstellen? Welche Formvorschriften gibt es da? 4. Wie ist es mit der USt? Soll ich Rechnungen mit USt ausstellen? Welche Grenzen gibt es da? Wie ist das mit Vorsteuerabzug? 5. Macht es eventuell Sinn ein Gewerbe anzumelden? 6. Gibt es sonst noch Dinge, die ich aus steuerlicher Sicht beachten muss? Dankeschön im Voraus für kompetenten Rat und Info!
Verfasst von: Jutta Rapp am 21.03.2006 16:03
 


THEMA:  Re: Zuverdienstgrenzen
Es sind viele Fragen, die man im Rahmen eines Forums nicht beantworten kann. Die Sozialversicherungspflicht wäre auch zu thematisieren. Ich empfehle eine, bei vielen Kollegen, üblicherweise kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen.
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