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Verfasst von: Robert Titz am 19.03.2006 14:04
 


THEMA:  Gerinfügige Beschäftigung und Pension
Bin Rentner und habe eine Bruttopension von 1035,- Euro im Monat. Wenn ich mir jetzt geringfügig 320,- Euro monatlich dazuverdiene, wieviel muss ich dann beim Steuerausgleich nachzahlen? Bitte um Antwort. Danke im voraus.
Verfasst von: jeannie am 19.03.2006 14:04
 


THEMA:  Re: Gerinfügige Beschäftigung und Pension
Bei 320,-- Zusatzverdienst ist es egal, ob selbstständig oder unselbstständig, er wird auf Grund ihrer Pensionshöhe mit (nur) 23 % versteuert. Dazu kommt bei unselbstständigem Nebenverdienst oder als freier Dienstnehmer auch noch die Sozialversicherung, die Ihnen am Ende des Folgejahres vorgeschrieben wird. lg jeannie
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