Verfasst von:
Robert Titz am
19.03.2006 14:04
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THEMA: Gerinfügige Beschäftigung und Pension |
Bin Rentner und habe eine Bruttopension von 1035,- Euro im Monat.
Wenn ich mir jetzt geringfügig 320,- Euro monatlich dazuverdiene,
wieviel muss ich dann beim Steuerausgleich nachzahlen?
Bitte um Antwort. Danke im voraus. |
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Verfasst von:
jeannie am
19.03.2006 14:04
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THEMA: Re: Gerinfügige Beschäftigung und Pension |
Bei 320,-- Zusatzverdienst ist es egal, ob selbstständig oder unselbstständig, er wird auf Grund ihrer Pensionshöhe mit (nur) 23 % versteuert. Dazu kommt bei unselbstständigem Nebenverdienst oder als freier Dienstnehmer auch noch die Sozialversicherung, die Ihnen am Ende des Folgejahres vorgeschrieben wird.
lg jeannie
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