Verfasst von:
Bettina G. am
16.03.2006 18:00
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THEMA: Großes Pendlerpauschale |
Hallo!
Ich wohne 4 km von meinem neuen Arbeitsplatz entfernt, muß je 2x pro Tag hin und zurück
und bin auf das Auto angewiesen, da ein öffentliches Verkehrsmittel zwar fährt, aber nur so,
daß ich nie rechtzeitig in der arbeit wäre bzw. abends früher gehen müßte, um den letzten bus noch zu erwischen (wir haben fixe Öffnungszeiten; Fahrrad kommt eher nicht in Frage, da ich ca. 400 Höhenmeter überwinden müßte).
Habe ich also Anspruch auf
das große Pendlerpauschale (€ 273,-)?
Oder muß ich zusätzlich berücksichtigen, ob die
"einfache Wegstrecke" mehr als 1.5 Stunden
betragen würde...???
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, da
mir bis jetzt niemand wirklich Auskunft geben konnte. Danke!
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Verfasst von:
rudi am
16.03.2006 18:00
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THEMA: Re: Großes Pendlerpauschale |
hallo,
wenn sie z.b. um den letzten bus am abend zu erreichen früher gehen müßten, oder mit dem ersten bus zu spät kommen würden, dann ist folgende voraussetzung gegeben:
RZ 253 LStR
Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln ist gegeben, wenn zumindest auf dem halben Arbeitsweg ein Massenverkehrsmittel überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (Nachtarbeit) verkehrt.
d.h. ab 1.1.2006 EUR 270, vorher EUR 243
grüße
rudi |
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